RDRS-DT-01 · Definierter Begriff 15

Rassen- oder Größenbeschränkung

Jede Regel, die Hunde nach Rasse, Typ, Größe oder Gewicht begrenzt, konform nur, wenn gesetzlich vorgeschrieben oder für ein einzelnes Zuhause konkret gerechtfertigt.

Definition

Jede Regel, die Hunde nach Rasse, Typ, Größe oder Gewicht begrenzt, konform nur, wenn gesetzlich vorgeschrieben oder für ein einzelnes Zuhause konkret gerechtfertigt.

Teil des Roch Dog Wohnstandards (RDRS-01) · Veröffentlicht von Roch Dog

Jede Regel, die die Hunde, die ein Bewohner halten darf, unter Bezug auf Rasse, Typ, körperliche Größe oder Gewicht begrenzt, ob schriftlich festgehalten oder in der Praxis angewandt (zum Beispiel "keine Hunde über 20 lb").

Eine solche Beschränkung erfüllt die Norm nur, wenn sie durch geltendes Recht vorgeschrieben und mit ihrer gesetzlichen Grundlage offengelegt ist oder für ein einzelnes Zuhause durch angegebene bauliche oder sicherheitsbezogene Zwänge konkret gerechtfertigt ist.

Sie ist von einer angemessenen Bedingung wie einer Begrenzung der Hundezahl zu unterscheiden.

Roch Auslegung

Eine Rassen- oder Größenregel besteht nur, wenn das Gesetz sie erzwingt und dies offengelegt wird, oder wenn ein konkretes Zuhause den Hund tatsächlich nicht aufnehmen kann. Sonst entscheidet das Verhalten, nicht das Gewicht in einer Tabelle.

Beispiele

Konform Eine durch einen übergeordneten Mietvertrag auferlegte Gewichtsgrenze wird mit benannter gesetzlicher Grundlage offengelegt.
Nicht konform Eine pauschale Regel 'keine Hunde über 20 lb' wird ohne gesetzliche Grundlage und ohne einen zuhausespezifischen Grund angewandt.
Published by Roch Dog Inc RDRS-DT-01 · Last updated 2026-05-23