RDRS-DT-01 · Definierter Begriff 6

Gemeinschaftsbereiche

Die gemeinsam genutzten Teile eines Wohngebäudes, die Bewohner zusammen nutzen, wie Eingangsbereiche, Flure, Aufzüge, Gärten und Gemeinschaftsräume.

Definition

Die gemeinsam genutzten Teile eines Wohngebäudes, die Bewohner zusammen nutzen, wie Eingangsbereiche, Flure, Aufzüge, Gärten und Gemeinschaftsräume.

Teil des Roch Dog Wohnstandards (RDRS-01) · Veröffentlicht von Roch Dog

Die gemeinsam genutzten Teile eines Wohngebäudes oder einer Wohnanlage, die Bewohner zusammen nutzen: Eingangsbereiche, Flure, Aufzüge, Treppenhäuser, Waschräume, Gärten, Innenhöfe und Gemeinschaftsräume.

Gemeinschaftsbereiche sind vom privaten Zuhause eines Bewohners und von nur für Personal zugänglichen oder betriebsinternen Räumen zu unterscheiden.

Roch Auslegung

Gemeinschaftsbereiche sind die gemeinsamen Räume, die alle nutzen, um zu und von ihrem Zuhause zu gelangen. Ein Hund muss sich sicher durch sie bewegen und sie nach vernünftigen Regeln nutzen können.

Beispiele

Konform Der Eingangsbereich, die Aufzüge und der gemeinsame Garten werden als Gemeinschaftsbereiche mit klaren, einheitlichen Hunderegeln behandelt.
Nicht konform Hunden wird jeder gemeinsame Raum verwehrt, sodass im Gebäude kein nutzbarer Weg und kein Lösebereich bleibt.
Published by Roch Dog Inc RDRS-DT-01 · Last updated 2026-05-23