Ein Hund, den eine beschäftigte Person als ihr eigenes Begleittier zur Arbeit mitbringt. Diese Norm regelt Begleithunde.
Ein Begleithund ist kein Assistenz- oder Diensttier. Die Rechte von Assistenz- und Diensttieren sowie jedes Tieres, das ein Arbeitgeber von Gesetzes wegen aufnehmen muss, richten sich nach dem geltenden Recht und stehen über dieser Norm. Die Bedingungen dieser Norm, einschließlich des Widerspruchs der Kollegen, gelten nur für Begleithunde.