RDRS-DT-01 · Definierter Begriff 7

Gemeinschaftsorgan

Ein Eigentümerverband, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Eigentümergesellschaft oder ein Genossenschaftsvorstand, der für Bewohner verbindliche Regeln festlegt, einschließlich Hunderegeln.

Definition

Ein Eigentümerverband, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Eigentümergesellschaft oder ein Genossenschaftsvorstand, der für Bewohner verbindliche Regeln festlegt, einschließlich Hunderegeln.

Teil des Roch Dog Wohnstandards (RDRS-01) · Veröffentlicht von Roch Dog

Ein Eigentümerverband, eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Eigentümergesellschaft, ein Genossenschaftsvorstand oder ein ähnliches Leitungsorgan, das für Bewohner verbindliche Regeln festlegt.

Ein Gemeinschaftsorgan ist nach dieser Norm ein Anbieter von Wohnraum, soweit es die Bedingungen festlegt, unter denen Hunde gehalten werden dürfen.

Roch Auslegung

Ein Bewohnerverband oder ein Eigentümervorstand gilt als Anbieter, sobald er die Hunderegeln schreibt. Die Norm gilt für jeden, der diese Befugnis hat, nicht nur für Vermieter.

Beispiele

Konform Ein Vorstand einer Wohnungseigentümergemeinschaft veröffentlicht seine Hunderegeln und wendet die Norm auf die von ihm festgelegte Satzung an.
Nicht konform Ein Eigentümerverband beschließt eine pauschale Satzung 'keine Hunde über 25 lb' und behauptet, die Norm gelte nicht für ihn.
Published by Roch Dog Inc RDRS-DT-01 · Last updated 2026-05-23