RDFRG-02 · Definierter Begriff 1

Hundefreundlich

Ein Beherbergungsbetrieb, der seine Hunderichtlinie vor der Buchung zugänglich macht, echte Näpfe bereitstellt, Zugang zu einem gemeinschaftlichen Innenbereich gewährt und Gebühren, Kautionen und Hundegrenzen offenlegt.

Definition

Ein Beherbergungsbetrieb, der seine Hunderichtlinie vor der Buchung zugänglich macht, echte Näpfe bereitstellt, Zugang zu einem gemeinschaftlichen Innenbereich gewährt und Gebühren, Kautionen und Hundegrenzen offenlegt.

Teil des Roch Dog Standards (RDFS-02) · Veröffentlicht von Roch Dog

Definition RDFRG-02 · Definition 1

Hundefreundlich

Ein Beherbergungsbetrieb ist hundefreundlich, wenn er seine Hunderichtlinie vor der Buchung zugänglich macht, veröffentlicht auf der eigenen Website oder im Buchungseintrag oder auf Anfrage schriftlich bereitgestellt, echte Futter- und Wassernäpfe in angemessener Größe in den von Hunden genutzten Zimmern bereitstellt, Hunden erlaubt, ihre Gäste in mindestens einen gemeinschaftlichen Innenbereich für Gäste zu begleiten, sofern dies gesetzlich zulässig ist, und jede Hundegebühr, jede Schadenskaution und seine Höchstzahl an Hunden pro Zimmer in dieser Hunderichtlinie offenlegt.

Der Begriff bedeutet vorhersehbaren Zugang, transparente Regeln und nichtdiskretionäre Behandlung. Vorübergehende Genehmigungen, informelle Erlaubnisse und ermessensbasierte Ausnahmen gelten nicht.

Roch Auslegung

Der Maßstab ist, ob ein Gast mit Sicherheit vorhersagen kann, dass sein Hund akzeptiert wird, die richtige Ausstattung im Zimmer vorfindet und in mindestens einem Innenbereich dabei sein darf. Wenn eines dieser drei Dinge von Glück, Zeitpunkt oder der richtigen Ansprechperson abhängt, ist das Objekt nach diesem Standard nicht hundefreundlich.

Dies ist eine übersetzte Fassung des englischen Originalstandards. Bei Abweichungen oder Unklarheiten ist die englische Fassung maßgebend.

Veröffentlicht von Roch Dog RDFRG-02 · Letzte Aktualisierung 2026-05-18